Fachinformatiker/in - Fachrichtung Systemintegration

Die Ausbildung zur/zum Fachinformatiker/in beginnt am 1. August eines jeweiligen Jahres. Während der dreijährigen Ausbildung erlernen Sie die Planung und Konfiguration von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik, wie beispielsweise der vernetzten Systeme einschließlich aller Hard- und Softwarekomponenten. Zum Ihrem zu erlernenden Aufgabenbereich gehört das Einrichten dieser Systeme beim Kunden, das sind die Verwaltungsstandorte in Bonn und in Münster sowie die landesweit vorhandenen Dienststellen der Landwirtschaftskammer NRW, die Betreibung der Systeme und die Fehlerbehebung bei auftretenden Störungen. Auch die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung der Anwender gehört zu den Tätigkeitsfeldern.

Die Ausbildung erfolgt im dualen System. Die theoretische Ausbildung erfolgt an ein bis zwei Tagen in der Woche am Hans-Böckler-Berufskolleg in Münster. An den anderen Werktagen werden Sie an die praktische Tätigkeit herangeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt im Fachbereich Informationstechnik der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Münster unter Einbezug der landesweit ansässigen Dienststellen und Verwaltungsstandorte.

Die Zwischen- und Abschlussprüfung werden von der zuständigen Kammer, der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen abgelegt.

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife
  • Gute Noten in den Fächern Informatik, Mathematik und Englisch erhöhen die Einstellungschancen

Was Sie außerdem mitbringen sollten:

  • Motivation
  • Zuverlässigkeit
  • Kontaktfreudigkeit
  • Kreativität
  • Teamgeist
  • Lern- und Leistungsbereitschaft
  • Flexibilität
  • PKW-Führerschein wünschenswert

Verdienst während der Ausbildung

Während der insgesamt 4jährigen Ausbildung erhalten Sie eine Vergütung entsprechend des in § 8 Abs. 1 TVA-L BBiG vorgesehenen Ausbildungsentgelts:

Monatliche Ausbildungsvergütung (Brutto) ab dem 01.03.2015:

  1. Ausbildungsjahr:  836,82 Euro
  2. Ausbildungsjahr:  890,95 Euro
  3. Ausbildungsjahr:  940,61 Euro
  4. Ausbildungsjahr:  1009,51 Euro

Monatliche Ausbildungsvergütung (Brutto) ab dem 01.03.2016:

  1. Ausbildungsjahr:  866,82 Euro
  2. Ausbildungsjahr:  920,95 Euro
  3. Ausbildungsjahr:  970,61 Euro
  4. Ausbildungsjahr:  1039,51 Euro

Darüber hinaus werden Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) und vermögenswirksame Leistungen sowie eine Prämie bei Bestehen der Abschlussprüfung gewährt.