Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Tierseuchenkasse. Er tagt mindestens zweimal im Jahr. Der Verwaltungsrat besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, die von der Landwirtschaftskammer und den Landwirtschaftsverbänden entsandt werden.

Beratende Mitglieder des Verwaltungsrates

Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen entsendet aus ihrem Haus ein Mitglied sowie zwei Mitarbeiter des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, die an den Sitzungen des Verwaltungsrates beratend teilnehmen.