Das Klimaschutzgesetz - Der Klimaschutzplan

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Methan-Emissionen aus der Tierhaltung lassen sich in begrenztem Rahmen durch eine Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen mindern. Foto: Dr. Waldemar Gruber

Rund ein Drittel der gesamten deutschen Energie wird in Nordrhein-Westfalen produziert. Damit ist NRW das größte Energieland der Bundesrepublik. Auch werden mehr als ein Drittel der klimaschädlichen Gase in Deutschland in Nordrhein-Westfalen ausgestoßen. Allein schon aus diesem Grund trägt NRW eine besondere Verantwortung, damit deutsche und europäische Klimaschutzziele erreicht werden können.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 23. Januar 2013 das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes beschlossen. Hierin ist festgeschrieben, dass die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen sich bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen 1990 verringern soll. Das Gesetz legt einen Klimaschutzplan fest in dem die Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele beschrieben sind. Die Erarbeitung des Klimaschutzplanes erfolgte mit der Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen sowie der kommunalen Spitzenverbände. Somit basiert dieser sowohl auf den Erfahrungen einer breiten Öffentlichkeit als auch dem Wissen von Experten. Hierdurch soll ein großer Konsens innerhalb der Gesellschaft erreicht werden. Der Klimaschutzplan wurde erstmals im Jahr 2015 erstellt und wird danach alle fünf Jahre fortgeschrieben.

In dem Klimaschutzplan sind verschiedene Handlungsfelder beschrieben, darunter auch die Land- und Forstwirtschaft. Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft beliefen sich im Jahr 2012 auf rund 8 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent, das sind 2,5 % der Gesamtemissionen an Treibhausgasen in NRW.

Landwirtschaftliche Treibhausgasemissionen entstehen in erster Linie aus der:

  • Tierhaltung: insbesondere Methan aus der Rinderhaltung
  • Düngerwirtschaft: Wirtschaftsdünger setzen während der Lagerung Methan und Distickstoffoxid (Lachgas N2O ) frei
  • Landwirtschaftlichen Bodennutzung: N-Düngung, Umsetzung der Ernterückstände, gasförmige N-Verluste sowie N-Austräge ins Grundwasser und Oberflächenwasser verursachen klimaschädliche Di-Stickoxid-Emissionen

    (Methan ist 21mal treibhausgaswirksamer als CO2, N2O sogar 300mal wirksamer)
Klimaschutz: Handlungsfelder im Sektor Landwirtschaft, Forst und Boden

Treibhausgasemissionen aus der Tierhaltung

Methan-Emissionen aus der Tierhaltung – insbesondere aus der Rinderhaltung – lassen sich in begrenztem Rahmen durch eine Vergärung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen mindern. Methan, Lachgas und Ammoniak entstehen während der Verdauung sowie beim Abbau von Exkrementen im Stall und bei der Lagerung. Außerdem treten aus reaktiven Stickstoffverbindungen (NOx, NH3)zusätzlich indirekte Lachgasemissionen auf. Ziel muss es sein Treibhausgasemissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren. Einsparpotenziale liegen in der stickstoffoptimierten Fütterung, einer Optimierung während der Exkrementlagerung sowie deren -verwertung und der Wahl des Haltungssystems. Neben dem Ordnungsrecht bieten vor allem Beratung, Förderung, Forschung und Entwicklung sowie Modellprojekte Möglichkeiten zur Minimierung von Schadgasemissionen.

Handlungsfeld Düngung und Bodenbewirtschaftung

Lachgas entsteht auf Feldflächen durch die Anwendung von stickstoffhaltigen Düngemitteln (Mineraldünger, Wirtschaftsdünger, Gärreste). Die Minderung von Lachgasemissionen soll durch einen effizienten Umgang mit N-Düngern reduziert werden. Die gesetzliche Grundlage bildet hierfür die Düngeverordnung des Bundes, welche zukünftig deutlich höhere Anforderungen hinsichtlich der Lagerdauer, der Sperrfristen für die Ausbringung und der zulässigen Stickstoffüberschüssen stellt. Die Landesregierung strebt an, die Stickstoffeffizienz bei der Düngung zu steigern und eine Reduktion von Stickstoffüberschüssen herbeizuführen. Potenziale liegen vor in Maßnahmen zur Verlustminimierung beim Wirtschaftsdüngermanagement und der Verbesserung der Ausbringungstechnik. Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Investitionen zur Reduzierung von Ammoniakemissionen bei der Lagerung oder Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern. Gefördert werden Schleppschuhverteiler sowie Schlitz- und Injektionstechniken. Ebenso ist die Nachrüstung von bestehenden Lagerbehältern für flüssige tierische Exkremente mit einer festen Abdeckung oder Schwimmfolie förderfähig. Schätzungen zufolge führt die Einsparung von einem Kilogramm nicht ausgenutztem Stickstoff zur Minderung von 17,5 Kilogramm CO2-Äquivalenten.

Kohlenstoffspeicherung in Böden

Auf Standorten, auf denen hohe Kohlenstoffmengen in Böden gebunden sind – insbesondere Dauergrünland und Moorstandorte – ist deren Schutz und Erhaltung das Ziel. Potenziale der weiteren Kohlenstoffspeicherung sieht man in Aufforstungen, der Umwandlung von Ackerland zu Grünland, dem Moorschutz und der Wiedervernässung ehemaliger Moorstandorte sowie der dauerhaften Vermeidung von Grünlandumbruch. Durch die stoffliche Nutzung von Holz in sinnvollen Nutzungskaskaden bleibt Kohlenstoff langfristig in Holzprodukten gebunden. Holz soll Rohstoffe ersetzen und somit beitragen CO2-Emissionen zu vermeiden.

Energieeinsatz verringern

Der fossile Energieverbrauch in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau soll weiter gesenkt werden. Hiermit lassen sich auch unmittelbar Betriebskosten einsparen. Abhängig von der individuellen Situation auf den Betrieben gibt es teilweise deutliche Energie- und Treibhausgaseinsparpotenziale in vielfältigen Bereichen, wie Heizung, Trocknung, Lüftung und Beleuchtung.

Nachwachsende Rohstoffe

Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe kann in Nordrhein-Westfalen künftig einen noch deutlich höheren Klimaschutzbeitrag leisten. Dazu ist es erforderlich, verstärkt auf deren stoffliche Nutzung zu setzen und erst nach der Gebrauchsphase eine energetische Verwertung anzustreben. Ganz besonders gilt dies für die Holznutzung, um die Speicherfunktion von Holz zu maximieren. Die Ausschöpfung der bestehenden Minderungspotenziale liegen je nach Nutzungspfad in den Bereichen Anbau, Verarbeitung sowie der effizienteren und umweltschonenderen Nutzung. Insbesondere im Bereich der verstärkten energetischen Nutzung von biogenen Rest- und Abfallstoffen anstelle von Energiepflanzen (z. B. Erzeugung von Biogas aus Gülle oder Reststoffen der Lebensmittelproduktion) besteht ein erhebliches Effizienzpotenzial, das zeitnah genutzt werden kann.

Mit dem Klimaschutzplan gibt sich NRW in einer integrierten Energie- und Klimaschutzpolitik einen Fahrplan und zeigt wie nationale und internationale Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Die Landesregierung unterstützt im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsprogrammen sowie Beratungsangeboten der Landwirtschaftskammer die Vermittlung von produktionstechnischen Kenntnissen zum Klimaschutz von Landwirt/innen und Gärtner/innen.

Dr. Waldemar Gruber, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen