Rürup-Rente

Bei der Rürup-Rente (Basis-Rente) handelt es sich um eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Die Beiträge für die Basisrentenversicherung können von der Steuer abgesetzt werden. Eine Rürup-Rentenversicherung kann von allen Steuerpflichtigen abgeschlossen werden. Sparer erhalten ihre Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr, bei Verträge vor 2012 ab dem 60. Lebensjahr.

Rentenbesteuerung steigt

Die Auszahlung erfolgt immer nur in Form einer lebenslangen, monatlichen Rente.

Die Rentenbesteuerung steigt stufenweise bis 2040 auf insgesamt 100 %.

Die erworbenen Rentenansprüche sind nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar und können auch nicht vererbt werden, d.h. Im Todesfall verfällt das angesparte Geld.

Zusatzversicherungen

Wer seine Familie absichern will, muss einen Hinterbliebenenschutz als Zusatz vereinbaren. Auch eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich. Diese Zusätze kosten extra und mindern die Rente.

Interessant ist die Einzahlung von niedrigen Basisbeiträgen von z. B. 400 bis 500 Euro pro Jahr, die mit Einmalzahlungen in guten Jahren aufgestockt werden. Sprechen Sie vor Abschluss einer Rürup-Rentenversicherung mit dem Steuerberater. Auch hier gilt: Vor Abschluss sollten Sie sich unbedingt neutral beraten lassen.